Sterbeurkunde in Schleswig-Holstein beantragen

Alle 12 Standesämter in Schleswig-Holstein mit Adresse, Telefon und Kontakt

Nach einem Todesfall in Schleswig-Holstein müssen Sie die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt am Sterbeort beantragen — nicht am Wohnort des Verstorbenen. In unserem Verzeichnis finden Sie alle 12 Standesämter in Schleswig-Holstein mit Adresse, Telefonnummer und weiterführenden Informationen.

In Schleswig-Holstein sind die Standesämter in Städten und Ämtern organisiert. Eine Besonderheit sind die Inseln Sylt, Föhr, Fehmarn und Helgoland: Für Sterbefälle auf diesen Inseln ist das jeweils örtliche Standesamt zuständig. Gerade auf Helgoland, das nur per Schiff oder Flug erreichbar ist, gelten besondere logistische Bedingungen für die Überführung Verstorbener.

Die Gebühren betragen 12 Euro für die erste Ausfertigung und 6 Euro für jede weitere. Als Küstenland bearbeitet Schleswig-Holstein auch maritime Sterbefälle auf Schiffen in küstennahen Gewässern.

  • Insel-Standesämter auf Sylt, Föhr, Fehmarn sind ganzjährig besetzt
  • Helgoland: Überführungen aufs Festland erfordern besondere Organisation
  • Sterbefälle auf See werden am ersten deutschen Anlaufhafen beurkundet
  • Das Ämter-System fasst Standesamtsaufgaben kleinerer Gemeinden zusammen

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