Sterbeurkunde in Deutschland — Ihr umfassender Ratgeber

Alles Wichtige zur Beantragung, den Kosten und der Verwendung der Sterbeurkunde. Dazu praktische Checklisten und Informationen rund um Todesfall, Nachlass und Bestattung.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird. Sie beurkundet den Tod einer Person und ist im deutschen Personenstandsrecht verankert. Ohne dieses Dokument lassen sich zahlreiche rechtliche und organisatorische Angelegenheiten nach einem Todesfall nicht regeln.

Die Sterbeurkunde wird für die Abwicklung des Nachlasses, die Kündigung von Verträgen, die Beantragung von Witwen- oder Waisenrente sowie für die Abmeldung bei Versicherungen und Behörden benötigt. Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen in der Regel jeweils ein eigenes Exemplar im Original.

Es empfiehlt sich daher, gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen zu beantragen, um den Aufwand für Nachbestellungen zu vermeiden.

Was steht in einer Sterbeurkunde?

  • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Sterbetag und Sterbeort
  • Familienstand zum Zeitpunkt des Todes
  • Ausstellendes Standesamt und Beurkundungsnummer

Sterbeurkunde und Totenschein — der Unterschied

Der Totenschein (auch Todesbescheinigung genannt) ist ein medizinisches Dokument, das von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellt wird, die oder der den Tod feststellt. Er enthält unter anderem die Todesursache und ist Voraussetzung dafür, dass das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen kann. Die Sterbeurkunde selbst ist hingegen das rechtliche Dokument, das den Tod amtlich beurkundet und im Rechtsverkehr verwendet wird.

Ausführliche Anleitung zur Beantragung

Sterbeurkunde beantragen — So funktioniert es

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Totenschein erhalten

Nach dem Tod stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt den Totenschein aus. Dieses medizinische Dokument bescheinigt den Tod und ist die Grundlage für die weitere Beurkundung beim Standesamt.

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Standesamt kontaktieren

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes — nicht des Wohnortes. In der Regel muss der Todesfall innerhalb von drei Werktagen nach Feststellung dort angezeigt werden.

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Unterlagen einreichen

Für die Beurkundung benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis der verstorbenen Person sowie je nach Familienstand die Heirats- oder Geburtsurkunde. Bringen Sie zusätzlich Ihren eigenen Ausweis mit.

Zur vollständigen Anleitung

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt in der Regel ca. 12 Euro pro Exemplar. Die genauen Kosten können je nach Standesamt und Bundesland leicht variieren. Für jede weitere beglaubigte Ausfertigung fallen ebenfalls Gebühren in ähnlicher Höhe an. Es ist ratsam, gleich bei der ersten Beantragung ausreichend Exemplare zu bestellen, da Nachbestellungen mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind.

Wer kann eine Sterbeurkunde beantragen?

Antragsberechtigt sind in erster Linie die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person — also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern. Darüber hinaus können auch Bevollmächtigte (etwa Bestattungsunternehmen mit entsprechender Vollmacht), gerichtlich bestellte Betreuer sowie Behörden eine Sterbeurkunde beantragen. Entferntere Verwandte müssen in der Regel ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Wie lange dauert die Ausstellung?

In den meisten Fällen wird die Sterbeurkunde innerhalb von ein bis drei Werktagen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ausgestellt. Bei persönlicher Vorsprache am Standesamt ist eine Ausstellung am selben Tag möglich, sofern alle Dokumente vollständig vorliegen. In größeren Städten oder bei unvollständigen Unterlagen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Wie viele Exemplare brauche ich?

Es empfiehlt sich, mindestens drei bis fünf beglaubigte Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen. Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht, Rentenversicherungsträger und Vermieter verlangen häufig jeweils ein eigenes Original. Einfache Kopien werden von den meisten Stellen nicht akzeptiert. Planen Sie daher lieber ein Exemplar mehr ein, als später nachbestellen zu müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Sterbeurkunde und Totenschein?

Der Totenschein (offiziell: Todesbescheinigung) wird von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellt, die oder der den Tod feststellt. Er ist ein medizinisches Dokument und enthält unter anderem die Todesursache. Die Sterbeurkunde hingegen wird vom Standesamt auf Grundlage des Totenscheins ausgestellt und ist das amtliche Dokument, das im Rechtsverkehr Verwendung findet — etwa bei Banken, Versicherungen und Gerichten.

Alle Fragen und Antworten

Standesamt finden

Zuständig für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist immer das Standesamt am Sterbeort. In unserem Verzeichnis finden Sie Adressen, Telefonnummern und Kontaktdaten von über 220 Standesämtern in ganz Deutschland.

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